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Fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung
Personen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, benötigen für die erstmalige Erteilung zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe ein fachpsychologisches Zeugnis, das die geistige
Eignung feststellt.
Grundlagen für die Begutachtung sind, neben dem Waffengesetz WaffG, die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz
WaffVwV und die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung AWaffV.
Das Gutachten ist ein Werk gemäss BGB.
✓ Sportschützen unter 25 Jahren
✓ Mitarbeiter von privaten Sicherheitsunternehmen unter 25 Jahren
✓ Information des Interessenten und Kostenvoranschlag
✓ Einverständniserklärung
✓ Einzahlung der Vorkasse
✓ Rücksprache mit der zuständigen waffenrechtlichen Erlaubnisbehörde
✓ Terminabsprache
✓ Analyse offizieller Akten und anderer Dokumente
✓ Persönliche Untersuchung
✓ Zustellung des Gutachtens/Rechnungsstellung
✓ Rücksendung/Vernichtung eingeholter Unterlagen