Waffenrechtliche Begutachtung in Deutschland nach § 6 WaffG Abs. 3

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Fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung

Anlass und gesetzliche Grundlage

Personen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, benötigen für die erstmalige Erteilung zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe ein fachpsychologisches Zeugnis, das die geistige Eignung feststellt. 
  
Grundlagen für die Begutachtung sind, neben dem Waffengesetz WaffG, die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz WaffVwV und die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung AWaffV.

 

Das Gutachten ist ein Werk gemäss BGB.


Experte waffenrechtliche Begutachtung nach § 6 WaffG Abs. 3
Dipl.-Psych. K. Alkan-Mewes Fachpsychologe für Rechtspsychologie BDP/DGPs

Für wen?

Sportschützen unter 25 Jahren

Mitarbeiter von privaten Sicherheitsunternehmen unter 25 Jahren


Ablauf

Kontaktaufnahme

Information des Interessenten und Kostenvoranschlag

Einverständniserklärung

Einzahlung der Vorkasse

Rücksprache mit der zuständigen waffenrechtlichen Erlaubnisbehörde

Terminabsprache

Analyse offizieller Akten und anderer Dokumente

Persönliche Untersuchung

Zustellung des Gutachtens/Rechnungsstellung

Rücksendung/Vernichtung eingeholter Unterlagen